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Die Charta des Zusammenlebens in Vielfalt

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Die „Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark" ist die verfasste Grundlage
der Bemühungen um Integration, ein mit Sorgfalt im Konsens entwickeltes Papier, das es mit Leben zu erfüllen gilt.

Die Charta, so heißt es in der Präambel, drückt in diesem Sinne das Selbstverständnis von Politik und Verwaltung des Landes Steiermark hinsichtlich eines professionellen, zukunftsorientierten Umgangs mit der gesellschaftlichen Vielfalt aus. Als Ausgangspunkt für den Weg der Steiermark, langfristig das Zusammenleben aller in ihrer steirischen Heimat bestmöglich zu gestalten, definiert sie die gemeinsamen Grundsätze und Haltungen und benennt die strategischen Zielsetzungen des Landes.

 
Elf Grundsätze
Sie fußt auf elf Grundsätzen: Dem Bekenntnis zu den Menschenrechten, der Klarstellung, dass das Zusammenleben allen Rechte gibt und Pflichten abverlangt, die auf unsere gemeinsame Rechtsordnung zurückzuführen sind, dass Deutsch als gemeinsame Alltagssprache unverzichtbar für die Kommunikation ist - aber die Sprachenvielfalt gleichzeitig eine wertvolle Ressource darstellt. Gleichzeitig ist das immer schon falsche Bild einer homogenen Mehrheitsgesellschaft zu verwerfen - erfolgreiche Politik ist nur in Anerkennung der Realität der Vielfalt denkbar. Das Ziel dieser Politik ist Teilhabe, die allen offen steht, und sie ist laut Charta „ein Zusammenspiel aus gemeinsamer gesellschaftlicher Verantwortung und der Aufgabe jeder und jedes Einzelnen, auch Eigenverantwortung zu übernehmen und sich zu engagieren".
Gegenseitiger Respekt, die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung, die Anerkennung der Vielfalt als Normalität, die Besinnung auf gemeinsame Bedürfnisse und letztlich die Überzeugung, dass es keinen exklusiven Anspruch auf „Heimat" gibt, sind weitere Prinzipien.
 
Vielfalt ist zumutbar
Die Charta legt auch klar, welche Haltung, welche Einstellungen für das Gelingen des Zusammenlebens notwenig sind: Die einzelnen Menschen sind als Individuen und nicht in erster Linie als Mitglieder einer bestimmten Gruppe wahrzunehmen, Neugier und die Bereitschaft, direkt nachzufragen, sind erforderlich. Alle Menschen sind als selbstbestimmte HandlungsträgerInnen und nicht als Objekte für Pläne und Projekte wahrzunehmen, Vorurteile müssen beiseite geräumt werden, um die Menschen wahrzunehmen, tradierte Bräuche und Kulturen dürfen nicht unhinterfragt hingenommen werden, wenn sie die österreichische Rechtsordnung konterkarieren, eigene Prägungen und Bedürfnisse sollten als Teil der Vielfalt wahrgenommen werden. Und letztlich sollte es keinen Zweifel daran geben, dass Vielfalt schlicht zumutbar ist.
 
Sieben strategische Ansätze
Sieben strategische Zielsetzungen in der Charta definieren das langfristige politische Programm der Steiermark. Exemplarische Projekte und Vorhaben zeigen, wohin die gemeinsame Reise gehen soll.

Das Prinzip der Charta wurde bereits in deren Entstehungsprozess gelebt. In die Vorbereitung waren eine Vielzahl von Menschen aus verschiedenen Bereichen eingebunden, entstanden ist sie in Zusammenarbeit aller politischen Ressorts. Beschlossen wurde sie in der Steiermärkischen Landesregierung und im Landtag Steiermark als Selbstverpflichtung und Ausdruck des gemeinsamen Willens.

 
Integration braucht viele PartnerInnen

Nur mit vereinten Kräften kann es gelingen, nachhaltig und spürbar Verbesserungen im gesellschaftlichen Miteinander zu erreichen: „Das Land Steiermark lädt VerantwortungsträgerInnen aus allen gesellschaftlichen Bereichen ein, die Charta zu unterzeichnen, ihre Inhalte in den eigenen Wirkungsbereich zu übertragen und diese mit Leben zu erfüllen."

 
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