Die Charta des Zusammenlebens in Vielfalt
der Bemühungen um Integration, ein mit Sorgfalt im Konsens entwickeltes Papier, das es mit Leben zu erfüllen gilt.
Die Charta, so heißt es in der Präambel, drückt in diesem Sinne das Selbstverständnis von Politik und Verwaltung des Landes Steiermark hinsichtlich eines professionellen, zukunftsorientierten Umgangs mit der gesellschaftlichen Vielfalt aus. Als Ausgangspunkt für den Weg der Steiermark, langfristig das Zusammenleben aller in ihrer steirischen Heimat bestmöglich zu gestalten, definiert sie die gemeinsamen Grundsätze und Haltungen und benennt die strategischen Zielsetzungen des Landes.
Gegenseitiger Respekt, die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung, die Anerkennung der Vielfalt als Normalität, die Besinnung auf gemeinsame Bedürfnisse und letztlich die Überzeugung, dass es keinen exklusiven Anspruch auf „Heimat" gibt, sind weitere Prinzipien.
Das Prinzip der Charta wurde bereits in deren Entstehungsprozess gelebt. In die Vorbereitung waren eine Vielzahl von Menschen aus verschiedenen Bereichen eingebunden, entstanden ist sie in Zusammenarbeit aller politischen Ressorts. Beschlossen wurde sie in der Steiermärkischen Landesregierung und im Landtag Steiermark als Selbstverpflichtung und Ausdruck des gemeinsamen Willens.
Nur mit vereinten Kräften kann es gelingen, nachhaltig und spürbar Verbesserungen im gesellschaftlichen Miteinander zu erreichen: „Das Land Steiermark lädt VerantwortungsträgerInnen aus allen gesellschaftlichen Bereichen ein, die Charta zu unterzeichnen, ihre Inhalte in den eigenen Wirkungsbereich zu übertragen und diese mit Leben zu erfüllen."



